Lexikon -Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist eine Kapitalversicherung. Der große Vorteil: die lebenslange Zahlung - egal wie alt man wird - egal ob das eingezahlte Kapital rein rechnerisch schon verbraucht ist. Im Todesfall der versicherten Person, erhalten die Bezugsberechtigten die bis dahin eingezahlten Prämien und deren Gewinnanteile, wenn keine Hinterbliebenenrente vereinbart wurde.
Es gibt zwei grundsätzliche Varianten:
siehe: Riester-Rente, Rürup-Rente